FAQ – Häufig gestellte Fragen

Wo finden die Weiterbildungsangebote statt?

Der Schulungsstandort von Compass-Bildung befindet sich direkt in der Emder Innenstadt, Postanschrift ist Osterstr. 38-46.
Die Einfahrt und der Eingang sind jedoch zu erreichen gegenüber der Brückstr. 42 (Reisebüro), 26725 Emden – direkt unter dem Fernsehturm von Emden.

Sind dort Parkplätze vorhanden?

Ja. Direkt vor dem Gebäude (Eingang) sind ausreichend kostenlose Parkplätze vorhanden. Geparkt wird quasi direkt unter dem Fernsehturm von Emden.

Kann ich mich als Interessent vormerken lassen?

Ja. Wenn Sie konkretes Interesse haben, dann können Sie sich unverbindlich als Interessent aufnehmen lassen. Viele Kurse können nur durchgeführt werden, wenn eine Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Um hier besser planen zu können sind für uns Informationen über Interessenten besonders wichtig. Geben Sie uns hierzu also gerne eine Information.

Sind die Abschlüsse der Weiterbildungen anerkannt?

Ja. Alle Vorbereitungslehrgänge von Compass-Bildung bereiten auf Abschlussprüfungen der zuständigen Stelle (IHK) vor. Dadurch führen die Weiterbildungen alle zu bundesweit anerkannten Abschlüssen.

Werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gefördert?

Dies muss im Einzelfall geprüft werden. Die Kosten für die Vorbereitungskurse auf den Industriemeister, Logistikmeister sowie auf den Technischen Betriebswirten können durch den anerkannten Abschluss (mit Prüfung vor der IHK) durch das sogenannte „Meister-BAföG“ (AFBG) komplett gefördert werden (100 % der Kosten), wobei nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung bis zu 75 % dieser Kosten als Zuschuss (nicht zurückzuzahlen) und lediglich 25 % als Darlehen gewährt werden. Das Darlehen ist 4 Jahre nach Beantragung der Maßnahme an den Kreditgeber (KfW) zurückzuzahlen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung der Fördermittel. Zusätzlich können Absolventen eine Bildungsprämie für den Meisterbrief bei der NBank i.H.v. 1.000,– € beantragen (nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung / z. Z. bis zum 31.10.2024 – wurde bisher jährlich verlängert). Die staatlichen Förderprogramme für den Meister waren noch nie so hoch wie zur Zeit!

Wie melde ich mich für einen Kurs an?

Anruf genügt! Bei Interesse an einer Weiterbildung bei Compass-Bildung kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder WhatsApp (0176 – 23272139) oder via E-Mail (Kontakt-Formular oder info@compass-bildung.de). Wir werden Ihnen ein Anmeldeformular umgehend zusenden.

Welchen Schwerpunkt kann ich im Meisterkurs wählen?

Grundsätzlich bieten wir aktuell den Industriemeister mit den Schwerpunkten „Metall“ und „Elektrotechnik“ sowie den Logistikmeister an. Diese Weiterbildungen können Sie bei Compass-Bildung schichtbegleitend in 2 Jahren absolvieren. Ob weitere Schwerpunkte hinzukommen, müsste im persönlichen Gespräch geklärt werden. Dies hängt von der Nachfrage ab.

Wo finde ich etwas über die Rechte & Pflichten während der Weiterbildung zum Meister / die AGB´s von Compass-Bildung?

Die nachfolgenden AGBs gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Lehrgangsteilnahme bei Compass-Bildung (CB = Veranstalter). Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Abweichende AGBs werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird vorab ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Ziel der Lehrgänge von Compass-Bildung ist die Vorbereitung von Teilnehmern (TN = m/w/d) auf die staatlich anerkannte Prüfung vor der Kammer, d. h. die Lehrgänge selbst führen nicht automatisch zu einem Abschluss. Diese müssen vom TN nach der jeweils gültigen Prüfungsordnung abgelegt werden. Die Prüfungsgebühren dafür sind vom TN zusätzlich an die Kammer zu entrichten. Der Lehrgang endet mit Zeitablauf oder vorzeitig durch erfolgreiches Bestehen der Abschlussprüfung. Sollten einzelne Lehrgangs-bestandteile durch den TN in einem nachfolgenden Lehrgang wiederholt werden müssen, kann er das zu reduzierten anteiligen Kosten beantragen (50% Rabatt).

Die Lehrgangsteilnahme ist ein Zeit-Vertrag auf Gegenseitigkeit, d. h. CB verpflichtet sich zur ordnungsmäßigen Vermittlung der Inhalte, z. B.  in Anlehnung an die DIHK-Rahmenlehrpläne innerhalb der vertraglich vereinbarten Laufzeit. Der TN verpflichtet sich unverzüglich nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung der Lehrgangsgebühren sowie zur regelmäßigen Teilnahme am Lehrgang (mindestens 80% Präsenzunterricht und Blockunterricht / bis zu 20% Selbstlernphasen) und Nacharbeit der entsprechenden Inhalte (Lernpflicht). Unterschreitet der TN seine Anwesenheitspflicht um mehr als 20% oder unterlässt der TN seine Lernpflicht (länger als 20% der Kursdauer) kann der Veranstalter den Vertrag ohne Rückerstattungspflichten fristlos auflösen. Kommt der TN in Zahlungsverzug kann er vorübergehend vom Unterricht ausgeschlossen werden, bis er seiner Zahlungsverpflichtung nachgekommen ist. Ist der TN bei vorher vereinbarter Ratenzahlung mit mehr als 2 Monatsraten in Rückstand kann der Veranstalter die Weiterbildung (WBI) fristlos aufkündigen. In diesem Fall, wie auch bei Abbruch des Lehrgangs durch den TN selbst, wird der ggf. noch offene Restbetrag sofort zur Zahlung fällig und in Rechnung gestellt. Rückerstattungspflichten bestehen keine. Sämtliche Unterlagen, die dem TN im Laufe der WBI leihweise zur Verfügung gestellt werden (Dropbox) bleiben Eigentum des Veranstalters. Diese dürfen weder veröffentlicht noch an Dritte weitergegeben werden. Diese dienen ausschließlich dem TN zur Unter-stützung während der Lehrgangsdauer zur Erreichung seines Abschlusses. Zuwiderhandlungen führen zur fristlosen Kündigung der WBI und ggf. zu Schadenersatzansprüchen.

Nach der Anmeldung zum AdA-Vorbereitungslehrgang erfolgt die Rechnungsstellung, die vor Beginn des Lehrgangs beglichen werden muss. Die Teilnahme an einer WBI kann innerhalb von 14 Tagen nach verbindlicher schriftlicher Anmeldung kostenfrei widerrufen werden (Widerrufsrecht). Der Widerruf muss schriftlich erfolgen. Beim späteren Rücktritt verfallen bereits gezahlte Anzahlungen / Anmeldegebühren. Nach Anmeldung zum Meisterlehrgang wird eine Anmeldegebühr i.H.v. 250,– € fällig. Der Restbetrag wird unmittelbar nach Gewährung (Auszahlung) der sog. Aufstiegsförderung fällig. Diese erfolgt anteilig als Zuschuss durch die NBank (50%) sowie einem Darlehen durch die KfW (50%). Für die Beantragung der Fördermittel ist der Teilnehmer verantwortlich. Compass-Bildung kann bei der Beantragung der Aufstiegsförderung unterstützen. Bei Meisterlehrgängen besteht die Zahlungsverpflichtung bei Abbruch der WBI während der Laufzeit in voller Höhe. Erfolgt die Teilnahme in jedem regulär geplanten Prüfungsschritt erfolgreich (Bestehen der Erstversuche ohne Nachprüfung) und der TN schließt die Weiterbildung fristgerecht in der Laufzeit erfolgreich ab, kann er eine Beitragsrückerstattung (= Erfolgsprämie) i.H.v. 500,– € beim Veranstalter schriftlich beantragen. Der Nachweis ist von ihm zu erbringen. Die IHK legt die Zulassungsvoraussetzungen durch Prüfungsordnungen fest. Der TN muss dort beurteilen lassen, ob er die Prüfungsvoraussetzungen erfüllt. Zudem müssen die Anmeldungen zur Prüfung bei der IHK rechtzeitig durch den TN vorgenommen werden.

Sollten Einzelbestimmungen dieses Vertrages oder Teile davon nichtig oder unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Ungültige Bestimmungen sind so umzudeuten / zu ergänzen, dass der damit beabsichtigte wirtschaftliche und rechtliche Zweck im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit erreicht wird. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Emden. Die Parteien verpflichten sich zur Mediation und sollte diese nicht helfen zur Einschaltung eines Schiedsgerichts. Das gerichtliche Mahnverfahren bleibt hiervon unberührt. Alle im Zuge dieses Lehrgangs erhobenen personenbezogenen Daten werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben für 3 Jahre nach Abschluss des Lehrgangs zum Zweck der weiteren Korrespondenz elektronisch gespeichert. Dies kann der TN jederzeit schriftlich widerrufen. Veröffentlichungen von Bildmaterial sowie Feedback zum Lehrgang zu Werbezwecken stimmt der TN ausdrücklich zu. Eine Weitergabe im Rahmen der Lehrgangsabwicklung an Dritte (z. B. IHK, NBank, KfW) ist ausdrücklich gestattet.                                                                                                                                                                                                                             Stand: AGB 2024-01